Nachfolgend ein Beitrag des Verfassers, veröffentlich in der Ausgabe 01/2016 in MOMENT, dem regionalen Kulturmagazin des Unstrut-Hainich-Kreises:


Ein Erbe im Wert von umgerechnet 300 Millionen € ist doch etwas oder? Als Pablo Picasso im Jahre 1973 im Alter von 91 Jahren stirbt, hinterlässt er einen solchen Nachlass. Testament? Fehlanzeige. „Na herzlichen Glückwunsch“ mag man da ausrufen. Zumindest als mit dem Erbe befasster Anwalt. Zahlreiche Frauen, Ehefrauen, Geliebte, erst die Mütter, dann die Töchter oder umgekehrt, vier Abkömmlinge (ja, im Erbrecht heißt das tatsächlich so) aus drei verschiedenen Beziehungen. So etwas braucht man halt als Künstler, man nennt das landläufig „Musen“. Fast 2.000 Gemälde, über 1.000 Skulpturen, nahezu 40.000 Grafiken und Zeichnungen. Eine davon hätte mir schon gereicht, so schräg rechts über dem Schreibtisch? So muss wohl auch der französische Fiskus gedacht haben, der sich die beträchtlichen Erbschaftssteuern in Gemälden hat auszahlen lassen. Wäre doch auch mal eine gute Idee für Deutschland, wir gründen einen workshop „Malen fürs Finanzamt“. Irgendwie waren und sind die Franzosen da deutlich weiter.

Jahre wird vor Gericht über das Erbe gestritten; Heerscharen von Anwälten und Sachverständigen beherrschen die Szenerie. Da fällt es kaum mehr auf, dass sich die möglichen Erben nacheinander selbst dezimieren. Sein Enkel Pablito bringt sich kurz nach der Beerdigung mit Gift um, sein Sohn Paulo säuft und kokst sich zu Tode. Eine Geliebte erhängt sich am Garagentor, seine zweite Ehefrau erschießt sich. Jetzt mal ehrlich: So schlimm können die Anwälte doch nun wirklich nicht gewesen sein … Na jedenfalls erhalten die Anwälte am Ende etwa 10% des Erbes, passt schon.

Picasso war sein Leben lang Mitglied der Kommunistischen Partei, verfügte am Tag seines Todes jedoch ohne seine Kunstwerke über ein immenses Immobilienvermögen, darunter 2 Schlösser und erhebliches Kapitalvermögen. Vielleicht sollten wir lieber doch anfangen malen zu lernen? Picasso hat das mit dem Kommunismus in anderer Weise kreativ gelöst: „Ich hatte kein Interesse daran, eine Entscheidung zu treffen“, so Picasso über seine zeitgleiche Beziehung zu zwei Geliebten. „Ich sagte ihnen, sie sollten es unter sich ausmachen“. Passt schon.

Eines seiner berühmtesten Werke ist wohl die Zeichnung der Taube, die seit dem ersten Weltfriedenskongress im Jahre 1949 zum Symbol für die Friedensbewegung avancierte. Aber Picasso soll dazu gesagt haben, dass er seine beiden Tauben immer in getrennten Käfigen halte, „damit diese sich nicht gegenseitig die Augen aushacken“. Irgendwie scheint er damit auch auf Erbauseinandersetzungen angespielt zu haben. So im subkutanen oder (manchmal gespielt) klageweiberischen Schmerz über den Tod des Erblassers noch friedvoll vereint, bedarf es oftmals gefühlt nur wenige Sekunden nach der für teures Geld eingekauften Trauerrede, bei der man sich manchmal fragt, über wen da geredet wird, bereits dieser „getrennten Käfige“. Und die Wärter? Das sind dann wieder die Juristen, die im Vorfeld eine professionelle Testamentsgestaltung ausarbeiten und die „Tauben“ trennen oder die anderen Juristen, die als Güterichter zu „Taubenflüsterern“ werden. Und dann gibt es noch die dritte Gruppe von Juristen, die die Tauben einfach aufessen. Das ist auch soziale Marktwirtschaft. Oder Kapitalismus? Ich weiß es nicht. Ich mache einen Malkurs.

Pablo Picasso – Erben und Tauben
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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