OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 – I-2 Wx 27/15, 2 Wx 27/15 –, juris

Leitsatz

1. Nach Einführung des FamFG ist die Auffassung, dass ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis nur aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit des erteilenden Gerichts einzuziehen ist (§ 2361 Abs. 1 BGB i.V.m. § 2368 Abs. 2 BGB) möglicherweise überholt.

2. Das Nachlassgericht hat bei der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit etwaigen Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Wohnungswechsels nicht nachzugehen. Es ist zu unterstellen, dass der Erblasser zu diesem Zeitpunkt uneingeschränkt geschäftsfähig war.