Die Bundesregierung legt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen dar wie sie den Missbrauch des Abmahnrechts besser verhindern will.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es darin (BT-Drs. 19/3644 – PDF, 116 KB). Dennoch mehrten sich Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückganges weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Verlässliche offizielle Daten lägen zwar nicht vor, aber die Bundesregierung erhalte zahlreiche Informationen aufgrund derer sich Handlungsbedarf ergebe. Die Bundesregierung begrüße die Aufforderung der Koalitionsfraktion CDU/CSU und SPD, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Bereits der Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch. Die Grünen hatten nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen gefragt, um damit Transparenz zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln zu identifizieren (BT-Drs. 19/3363 – PDF, 154 KB).
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 573 v. 08.08.2018
Anmerkung: Manchmal muss man sich die Frage stellen, ob der Gesetzgeber den Abmahnmissbrauch nicht wirklich abstellen will oder es einfach nicht kann. Es kann doch schlechterdings nicht sein, dass einige Musik- bzw. Filmrechteinhaber oder Spieleerfinder mehr Geld mit fiktiven Lizenzgebühren und ähnlichen Konstruktionen verdienen als mit dem normalen Verkauf der Produkte. Ebenso sollte man wirklich ernsthaft überlegen, ob z.B. die Vermischung von pauschaliertem Schadenersatz und Anwaltsgebühren nicht dazu führt, dass nicht mehr von einer (gewerbesteuerlich privilegierten) freiberuflichen, sondern von einer gewerblichen Tätigkeit der Abmahnanwälte ausgegangen werden muss. Das würde die oft zu verzeichnende Gier erheblich dämpfen. Auf den Gesetzentwurf darf man gespannt sein. Vielleicht gelingt es ja diesmal, eine wirkliche und wirksame Austrocknung des Abmahnunwesens gesetzgeberisch zu regeln.