Mit Blick auf die Pläne des Bundesjustizministers, die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren zu erweitern sagte der DAV-Präsident: „Es ist vernünftig, öffentlichkeitsrelevante Verhandlungen in einen ausschließlich für Medienvertreter zugänglichen Nebensaal des Gerichts per Ton zu übertragen.“ Damit könne das Problem von räumlichen Engpässen in den Gerichtssälen, wie etwa im Fall des NSU-Prozesses in München, rechtssicher gelöst werden. Skeptischer zeigte sich der DAV bei der Frage, in welchem Umfang Fernsehaufnahmen aus Gerichtssälen zugelassen werden sollten: Übertragungen in die Öffentlichkeit müssten sich auf die reine Urteilsverkündung beschränken, sagte Schellenberg. Reaktionen von Beteiligten auf das Urteil müssten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ausgeklammert werden. Unter anderem Legal Tribune Online (lto) und die Deutsche Presseagentur (dpa) berichteten darüber.

Quelle:

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein

Nr. 36/16
15. September 2016