In einer heute verschickten Pressemitteilung erläutert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dass das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 startet. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Mit der beauftragten Firma wird die BRAK einen neuen Projektplan verhandeln, aus dem sich dann ein neuer Starttermin ergibt.


Auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer hieß es bis vor kurzem noch:

Was ist das beA?

Eilmeldung: beA kommt später – BRAK verschiebt Starttermin

Anwaltspostfach ab 2016
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist die neue, einfache und sichere Alternative zum Versand anwaltlicher Dokumente. Bis zum 1.1.2016 wird die BRAK entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag für jeden Rechtsanwalt ein solches digitales Postfach einrichten.

Das beA ist digital
Mit dem beA kann jeder Rechtsanwalt künftig sicher und einfach mit Kollegen und sukzessive auch mit der Justiz elektronisch kommunizieren.

Das beA ist einfach
Der Zugriff auf das beA ist einfach, der Zugriff erfolgt über eine Weboberfläche oder die Kanzleisoftware.

Das beA ist sicher
Die anwaltliche Verschwiegenheit ist einer der Kernwerte unseres Berufes. Sicherheit ist deshalb die oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA. Das gilt für den Zugang zum System genauso wie für die Übertragung und Speicherung der einzelnen Nachrichten. Durch die Verwendung von modernsten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken kann sich kein Unbefugter – und auch die BRAK selbst nicht – Zugriff auf die Nachrichten verschaffen.


Davon kann aber offenkundig keine Rede mehr sein. Das Ziehen der Reißleine durch die Bundesrechtsanwaltskammer war überfällig!