Das LG Nürnberg-Fürth hat das Hauptverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fürstlich Castell’schen Bank wegen Veruntreuung von Kundengeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro eröffnet und die Anklage mit kleineren formalen Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 18.06.2018 unter anderem Betrug mit Untreue in 37 Fällen, Untreue in 24 Fällen und Urkundenfälschung in 28 Fällen vor. Der Angeklagte war von 1988 bis 2017 bei der Fürstlich Castell’schen Bank beschäftigt und zuletzt als Leiter der Kundenbetreuung für die Standorte Nürnberg und München tätig. In dieser Funktion war er bereits seit Januar 2000 zum Gesamtprokuristen bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Stellung bei der Fürstlich Castell’schen Bank dazu missbrauchte, das ihm von Kunden anvertraute Kapital nicht wie versprochen anzulegen. Der Angeklagte hatte erhebliche Schulden, welche unter anderem daraus resultieren sollen, dass er an Kunden aus eigener Tasche „Kapitalerträge“ ausschüttete, um fehlgeschlagene Finanzgeschäfte zu verschleiern. Insgesamt soll er 23 Personen bzw. Gesellschaften in Höhe eines Betrages von 6,8 Mio. Euro geschädigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Einzelnen folgendes vor:

1. Der Angeklagte soll in 16 Fällen Gelder, welche ihm Kunden zum Ankauf von Gold zur Verfügung gestellt hatten, für sich verwendet oder aber das angekaufte Gold selbst behalten haben. Dadurch soll er einen Schaden in Höhe von 3.025.407,64 Euro verursacht haben.

2. Der Angeklagte soll in 20 Fällen Gelder, welche ihm Kunden überlassen hatten, damit er diese beispielsweise in Wertpapiere anlegt, für eigene Zwecke verwendet haben. Hierdurch soll er einen Schaden in Höhe von 2.075.751,35 Euro verursacht haben.

3. In insgesamt 25 Fällen soll der Angeklagte, ohne dass er hierzu einen Auftrag hatte, von den Kundenkonten Gelder abgebucht und auf ein von ihm angegebenes Konto überwiesen haben. Hierdurch soll der Angeklagte einen Gesamtschaden in Höhe von 1.705.804,61 Euro verursacht haben.

Daneben wirft ihm die Staatsanwaltschaft noch Urkundenfälschungen im größeren Umfang sowie unerlaubten Waffenbesitz vor, weil er in seiner Wohnung in Nürnberg zwei silberfarbene Wurfsterne aufbewahrt hatte.

Die Hauptverhandlung beginnt am 17.10.2018. Weitere Termine finden statt am 22.10.2018, 29.10.2018, 31.10.2018, 05.11.2018, 07.11.2018, 19.11.2018, 21.11.2018, 28.11.2018, 03.12.2018, 05.12.2018, 10.12.2018, 12.12.2018 und 17.12.2018.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Nürnberg Nr. 25/2018 v. 30.08.2018

Castell-Bank: Hauptverfahren gegen Ex-Mitarbeiter wegen Veruntreuung eröffnet
Carsten OehlmannRechtsanwalt

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