Nachfolgend ein Beitrag vom 11.8.2016 von Claudia Götze in der

Cabana-Pächterin bleibt bis Januar 2018

Cabana-Pächterin bleibt bis Januar 2018

Gerichtsbericht: Vergleich vorm Oberlandesgericht in Jena. Räumung des Objektes in Mühlhausen in anderthalb Jahren ist vorgesehen

Cabana-Pächterin bleibt bis Januar 2018
Maria Leineweber vor dem „Cafe Cabana“ am Schwanenteich Archiv-Foto: Daniel Volkmann
Mühlhausen. Gut ein Jahr nach einem Urteil des Landgerichtes Mühlhausen ist die darin festgelegte Räumung des Cafés „Cabana“ am Schwanenteich bis Ende 2016 vom Tisch. Vor dem Oberlandesgericht in Jena einigten sich Unternehmer und Verpächter Dirk Heinemann und die Unterpächterin Maria Leineweber am Dienstagabend auf einen Vergleich.
„Dieser sieht vor, dass die derzeitige Inhaberin den strittigen Geschäftsbetrieb bis 3. Januar 2018 fortsetzen kann und das Lokal erst Ende Januar 2018 räumen muss“, sagte Gerichtssprecher Jochen Schlinghoff. Für Maria Leineweber, die gegen das Landgerichtsurteil in Berufung gegangen war, hat das zum Beispiel den Vorteil, dass sie das Silvestergeschäft Ende 2017 noch mitnehmen kann. Sie hatte vor fast zwei Jahren den Pachtvertrag bis Ende 2019 verlängert. Als die überraschende Kündigung von Heinemann zum 1. Oktober 2015 kam, klagte sie (unsere Zeitung berichtete).
Im Jenaer Vergleich wurde auch geregelt, dass die bestehende Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien auf allen weiteren Ebenen zu diesem Zeitpunkt endet, insbesondere die bestehende Getränkebezugsvereinbarung. Bis dahin erfolgt laut Vergleichstext auch die Bewirtschaftung des Schwanenteichsaales ausschließlich durch das Cabana-Team. Maria Leineweber hat sich verpflichtet, ihre geschäftliche Tätigkeit am 3. Januar 2018 einzustellen und das Objekt bis zum 31. Januar vollständig zu räumen. Die Kosten aller bisherigen Instzanzen und des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.

Pächterin will sich neuen Standort suchen

Maria Leineweber hat nach eigenen Angaben dem Vergleich zugestimmt, weil sie in keinem Fall in ein unmittelbares Vertragsverhältnis zur Stadt Mühlhausen als Eigentümerin hätte gelangen können. „Die angestrebte längerfristige Zukunft in diesem Objekt gibt es für die Betreiberin nicht“, erklärte ihr Rechtsanwalt Carsten Oehlmann aus Mühlhausen.

Jetzt könne sich Leinewebers Mannschaft wieder mit voller Kraft um einen weiteren erfolgreichen Betrieb des „Café Cabana“ kümmern und gleichzeitig – mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf – einen anderen gegeigneten Standort suchen, der vorzugsweise in Mühlhausen liegen soll, so Oehlmann.


Anmerkung: Nun hat „die liebe Seele Ruh“. Auch das letzte noch anhängige Verfahren nach dem eigentlichen Hauptprozess, dessen vergleichsweise Beendigung in dem obigen Artikel beschrieben wurde, wurde am gestrigen Tage erledigt. Es handelte sich um ein weiteres vor dem Thüringer OLG anhängiges Verfahren, welches Maria Leineweber bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Mühlhausen gewinnen konnte. In diesem Verfahren war nach dem Vergleich vom Dienstag „die Luft raus“, so dass die Hauptsache von beiden Streitparteien übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.

Cabana-Pächterin bleibt bis Januar 2018
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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