BGH, Pressemitteilung vom 04.05.2017

Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, im Zuge von in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführten Lebertransplantationen durch Verletzung der Regeln zur Organverteilung versuchten Totschlag in elf Fällen und aufgrund nicht gegebener medizinischer Indikation Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen begangen zu haben. Nach Beschränkung ihres Rechtsmittels beanstandet die Staatsanwaltschaft mit ihrer auf die Sachrüge gestützten Revision, dass der Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlages in acht Fällen freigesprochen worden ist.

Über diese Revision wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 28. Juni 2017 um 10 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandeln und entscheiden.

Vorinstanz:

Landgericht Göttingen – Urteil vom 6. Mai 2015 – 6 Ks 4/13

Karlsruhe, den 4. Mai 2017

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