Bildquelle: Frontal21 – ZDF
Toll! Ich wurde als einer der Top-Anwälte Deutschlands von Focus, Spiegel, WirtschaftsWoche, Stern, ADAC-Motorwelt, Frau im Spiegel und/oder anderen Publikationen gewählt. In welchem Rechtsgebiet? Denn in einigen habe ich durchaus seit mehr als 20 Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt und drei Fachanwaltstitel habe ich auch. Mehr geht nicht. Mehr will ich auch gar nicht. Egal, kommt ja gar nicht darauf an, Hauptsache Top-Anwalt! Und es steht sogar in der Zeitung, dann muss es ja wahr sein. Und in welchem Jahr erfolgte die Veröffentlichung? Auch egal, gibt es ja jedes Jahr wieder neu. Geldmaschine.
Und da erhielt ich so ein Anschreiben:
XY-Zeitung-Special Deutschlands Top-Anwälte – Sie haben überzeugt!
Sehr geehrter Herr …,
Sie gehören zu Deutschlands Top-Privatanwälten, das belegt das Ergebnis der aktuellen Anwaltsliste aus XY-Zeitung-Special Deutschlands Top-Anwälte. Wir gratulieren Ihnen hierzu herzlich! Die XY-Zeitung-Anwaltsliste ist ein wichtiger und glaubwürdiger Wegweiser für potentielle Mandanten. Mit Ihrer ausgezeichneten Platzierung erobern Sie deshalb einen klaren Vorsprung im Wettbewerb!
Profitieren Sie daher von unserer Expertise und dem Vertrauen von Millionen Menschen in die Kompetenz der Marke XY-Zeitung! Bestellen Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit exklusiv Exemplare von XY-Zeitung-Special Deutschlands Top-Anwälte. Zeigen Sie, dass Sie zu den Gewinnern zählen und nutzen Sie nach Ihrer Bestellung das XY-Zeitung-Siegel für Ihre aufmerksamkeitsstarke Kommunikation, z.B. für den Einsatz auf Werbemitteln oder Geschäftspapieren. Kommunizieren Sie Ihren Erfolg mit der beigelegten Pressemitteilung. Einmalig dürfen Sie hierfür auch gerne das Cover des XY-Zeitung-Special Deutschlands Top-Anwälte nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender der Geschäftsführung Product Manager Merchandising
Und dann folgte als Beiblatt noch ein Super-Schnäppchen-Sonder-Angebot, befristet für 1 Jahr:
Unser Angebot für Sie: Nutzen Sie das XY-Zeitung-Siegel für Ihre Kommunikation zum absoluten Sonderpreis von nur 7.500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Eine Urkunde hat es auch noch gegeben. Die war kostenlos. Hänge ich mir die in den Empfangsbereich? Ist die Geschichte wahr? Ja und nein und nein und ja. Sie beschreibt einen wahren Sachverhalt mit einem nahezu wörtlich wieder gegebenen Anschreiben. TOLL!
Dazu noch eine Veröffentlichung von Liz Collet vom 12.11.2013 auf jus@publicum
Ein würklüch bäriges Anwalts-Güte-Siegel?
Bildquelle: Liz Collet
Wieso bin ICH noch nicht auf die Idee gekommen? Ein zauberhaftes Siegel zu basteln, ein richtig bäriges, am besten.
Und mir dann ein paar der rund 160.000 deutschen Anwälte herauszusuchen, die ich damit ungefragt beglücke, dass sie auf eine Who-is-Who-Liste meiner Topanwälte kämen und dasselbe meiner bescheidenen, aber sehr bärigen Meinung nach verdient hätten.
Ich veröffentliche diese Liste und danach gibt’s ein Glückwunsch-Schreiben von mir an die Beglückten.
Mit dem charmanten Angebot, dass sie das Siegel gern als beigefügtes Widget auf ihrer Website einbinden dürfen und zu meinem Blog verlinken, wo auch dann die ganze Liste zu lesen ist. Ich würde höchstpersönlich sogar checken, was alle diese dollen Anwälte und ihre Kanzleien so machen, also: fachgebietlich und fachanwaltschaftlich. Und vielleicht sogar mehr als das checken. WAS genau? Na, also, bitte! Ich werde Ihnen doch nicht meine Undercover-Checks verraten! Schliesslich sollen diese Anwälte sich nicht darauf einstellen können, um besser in meinem Urteil abzuschneiden und auf meine bärige Liste kommen, wenn sie auch noch wissen, worauf ich dabei Wert lege. Aber wenn sie es geschafft haben werden, dann bekommen sie mit meinem beglückenden Glückwunsch-Schreiben auch ein geradezu bäriges Angebot. Dass dieses zauberhafte und bärige Angebote meines Siegels sie nur schlappe 7.000 Euro kosten solle. Portokasse sozusagen, beim Marketingwert, den sie damit einkaufen.
Nur mal zum Vergleich: Ich habe schon Strickwarenläden gesehen, die für einen Internetauftritt 15.000 runde kleine Seesterzen = Euro zum Sonderpreis für den “kleinen Mittelstand” hinlegen müssen. Und Anwaltskanzleien, die zwischen 4000 und 12000 Euro hinlegen, damit ein von ihnen beauftragtes Unternehmen die Website einrichtet, schlüsselfertig. Und die dann von mir erfahren müssen, dass auf ihrer Website Fotos von mir verwendet wurden, die weder die gesetzlich geschuldete Urheberkennzeichnung an der auch meinetwegen verstecktesten aller erlaubten Stellen aufwiesen. Noch wenigstens eine Nutzungslizenz dafür hatten. Mindestens bei meinen Fotos.*) Wohlgemerkt: Anwaltskanzleien! Und darunter sogar solche, die mit Urheberrecht als Tätigkeitsschwerpunkt firmieren.
Also wenn ICH mir Anwaltskanzleien ansehe, dann genau. Website……………und mehr als nur die Website. Für ein bäriges Siegel erst recht.
Ich versichere Ihnen: 7000 Euro – das wäre glatt ein Schnäppchen, wenn Sie mein Siegel bekämen. Und ein echtes Qualitätssiegel und -zertifikat.
Und weil ich gemein bin, sogar preisgünstiger als das, welches einige Kollegen der §§-Zunft aktuell berichten. Mit Zitaten, die mein Herz wärmen.
PS: Wenn SIE gern MEIN bäriges Siegel bekommen wollen, lassen Sie es mich wissen. Dann wecke ich die Fellracker, die sich nach dem heutigen Nachtfrost im Blauen Land in den Winterschlaf mit ihrem Winterpelz unter das Dach der Burg verkrümelt haben, gern auf. Wir werden dann sicher Winter- und Nachtschlafentzug-Zuschläge verhandeln müssen, die auf tarifliche und bärige Mindestlöhne gezahlt werden sollen. Für das Shooting mit den beiden Fellrackern. Aber DAS wäre sicher eine machbare Hürde, n’est-ce pas? ;-)
*) NEIN, ich nenne naturellement hier keine Namen. Das ist kein Pranger. Und manches ist auch eine Frage des Stils. Besonders, wenn einsichtige schnelle Regelung nicht den geringsten Anlass gibt, das ausserhalb des Kreises inter partes namentlich zu benennen und Menschen (sogar Juristen sind solche) , die wie jeder Fehler machen können, vorzuführen.
Anmerkung: Ich hoffe – trotz gründlichen Nachdenkens – nicht irgendwelche Urheberrechte dieses Multitalents (Fotograf, Autor, Food-Stylist und Jurist) Liz Collet verletzt zu haben. Und wenn doch – mag sie mich anschreiben, aber nicht abmahnen. Ich mag doch ihre Beiträge, die sie abseits ihrer klassischen juristisch geprägten Tätigkeit unter diesem Pseudonym veröffentlicht.
Foto: Liz Collet