Nachfolgend ein Beitrag von Martin Debes vom 23.06.2014 in der
Abmahnung gegen Gnauck wegen unlauterer Eigenwerbung
Erfurt. Thüringer Minister wirbt in Briefen seiner Anwaltskanzlei mit seinem Amt. Das sorgt für Ärger.
Abmahnung gegen Gnauck wegen unlauterer Eigenwerbung
Jürgen Gnauck (CDU) steht erneut in der Kritik. Archiv-Foto: Marco Kneise

Die Kanzlei „Gnauck Rechtsanwälte GbR“ sitzt in der Erfurter Rumpelgasse. Gesellschafter ist ausschließlich das Ehepaar Jürgen Gnauck und Barbara Ooms-Gnauck. Seit vorigem Oktober führt Frau Gnauck die Geschäfte allein. Damals wurde ihr Gatte zum Minister der Staatskanzlei ernannt – und sowohl das Ministergesetz als auch die Rechtsanwaltsordnung verbieten eine Paralleltätigkeit als Anwalt. Nun ist es aber so, dass die Kanzlei offizielle Briefe verschickte, auf denen oben rechts steht: „Jürgen Gnauck – Rechtsanwalt/Minister.“ Dies wiederum stört den Mühlhäuser Anwalt Carsten Oehlmann, der im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit den Briefkopf sah. Prompt schickte der Jurist seinem Kollegen in Erfurt eine Abmahnung. Er betrachte die Bezeichnung „Rechtsanwalt/Minister“ als „unzulässig werbende Maßnahme“ – zumal der nötige Hinweis fehle, dass Gnauck derzeit gar nicht als Anwalt tätig sei. Die sei „unlauter“ und gesetzeswidrig, weshalb sich der CDU-Minister per Unterlassungserklärung dazu verpflichten müsse, den Briefkopf zu ändern. Als Fristende setzte Oehlmann den heutigen Nachmittag, 15 Uhr. Ansonsten drohe eine „angemessene Vertragsstrafe“. Regierungssprecher Karl-Eckhard Hahn bestätigt auf Anfrage, dass Gnauck seit seiner Ernennung zum Minister vorschriftsmäßig nicht als Rechtsanwalt tätig sei. Deshalb habe er „im Briefkopf der Kanzlei bei der Minister-Bezeichnung den Zusatz a. D. (außer Dienst) gestrichen“. „Dadurch“, sagt Hahn, „wird im Sinne völliger Transparenz klargestellt“, dass Gnauck „im Dienst“ Thüringens stehe. Und weiter: „Damit ist eine Tätigkeit als Anwalt ausgeschlossen und für jeden Fachkundigen ersichtlich, dass Herr Gnauck nicht als Rechtsbeistand zur Verfügung steht und für die Arbeit in der Kanzlei ausfällt. Ein werblicher Effekt dürfte deshalb damit schwerlich verbunden sein.“ Wie sich Gnauck zu der Abmahnung verhält, mag er nicht mitteilen. Diese Auskunft, sagte Hahn, verbiete dem Minister das Standesrecht. Auch die Thüringer Rechtsanwaltskammer lehnt es ab, sich konkret zu einem laufenden Verfahren zu äußern. Allgemein gelte jedoch, heißt es, dass „für jeden klar erkennbar“ sein müsse, ob ein Anwalt seinen Beruf ausübe. Oder nicht.


Anmerkung: Zu einer anschließenden Unterlassungsklage gegen den zwischenzeitlich wieder als Rechtsanwalt tätigen ehemaligen Staatskanzleiminister kam es nicht mehr, nachdem zunächst der Briefkopf der Kanzlei geändert wurde und er in der Folge dann von seinem Ministeramt zurücktrat.