Der Einsatz des Deutschen Anwaltvereins für die Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zeigt nachhaltige Wirkung. Seit Inkrafttreten des PartGG im Juli 2013 ist es Anwältinnen und Anwälten möglich, im Rahmen einer Partnerschaft ihre persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Eine Recherche des Deutschen Anwaltvereins ergab, dass mittlerweile gut 1.400 PartGmbB mit anwaltlicher Beteiligung von insgesamt 3.300 PartGmbB in Deutschland am Markt tätig sind. Dies ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr. Zum jetzigen Stand dürften nach DAV-Schätzungen nunmehr 13.000-16.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB organisiert sein. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nehmen daher deutschlandweit eine Vorreiterposition ein. Weitere Einzelheiten mit der Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer finden Sie in dieser Auflistung.

Zum Vergleich: DAV-Depesche Nr. 43/15:

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) wurde auf Initiative und mit starker Unterstützung seitens des DAV vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2013 geschaffen. Die neue Variante der PartG kann seit dem 19. Juli 2013 gewählt werden. Bereits bis Ende April 2015 haben über 1.000 Anwaltskanzleien sich für diese Gesellschaftsform entschieden. Geschätzt arbeiten damit rund 11.000 bis 14.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB (dazu zuletzt DAV-Depesche Nr. 18/15 vom 7. Mai 2015). Das Soldan-Institut hat im Rahmen einer Erhebung zum Berufsrechtsbarometer auch die Motivation und die Ursachen für den Umstieg zur PartGmbB abgefragt. Danach werde die PartGmbB besonders gerne von Rechtsanwälten genutzt, deren Kanzlei zuvor in einer einfachen PartG organisiert war. So waren 50 % der mittlerweile in einer PartGmbB tätigen Anwälte zuvor in einer einfachen PartG aktiv, 43 % in einer BGB-Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zu dieser Untersuchung finden Sie in der Pressemitteilung des Soldan-Instituts vom 22. Oktober 2015.

Quelle: Deutscher Anwaltverein