Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Am 01.11.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will das neue Instrument umgehend nutzen: Vertreter des vzbv haben die Klageschrift gegen die Volkswagen AG beim OLG Braunschweig eingereicht. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation ein Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. „Verbraucher können sich einer Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen, sie wirkt verjährungshemmend und ihnen droht kein Prozesskostenrisiko“, so die Anwälte. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen. Für die erste Musterfeststellungsklage setzt der vzbv auf ein starkes Bündnis mit dem ADAC.

Noch könnten betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht müsse die Klageschrift zunächst prüfen. Zu einem späteren Zeitpunkt werde die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann könnten sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen.

juris-Redaktion
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 01.11.2018

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