Nachfolgend die abstrakte Darstellung eines Beitrages von Chab,BRAK-Mitt 2015, 129-130

Der Verfasser beschäftigt sich mit einem Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 02.10.2014 (3 U 540/14; VersR 2015, 326). Das Gericht gelangt zum Ergebnis, dass die Ansprüche des Mandanten auf Auskunft, Rechnungslegung und Unterlagenherausgabe Nebenpflichten des Rechtsanwaltsvertrags seien, die mit den Hauptansprüchen verjähren. Verjährungsbeginn sei die Beendigung des erteilten Auftrags. Der Autor stellt im Überblick den zu Grunde liegenden Sachverhalt sowie die Argumentation des Gerichts dar. Er merkt an, dass im Hinblick auf den Verjährungsbeginn wohl die Beendigung der primären Handlungspflichten gemeint seien. Dieserhalb empfiehlt der Verfasser abschließend, mittels eines Abschlussschreibens die Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit dem Mandanten gegenüber zu verdeutlichen.

Verjährung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gegen einen Anwalt
Bertin Chab, München
Der Autor ist Rechtsanwalt und bei der Allianz Versicherung München tätig.