OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Oktober 2013 – 2 U 844/12 –, juris

Orientierungssatz

War für die Auswahl eines anzuschaffenden Fahrzeugtyps keine konkrete betriebswirtschaftliche Kalkulation maßgeblich, sondern standen andere Erwägungen wie z.B. der Aspekt des Patientenkomforts im Vordergrund, besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater wegen behaupteter fehlerhafter Steuerberatung hinsichtlich der Anschaffung eines günstigeren Fahrzeugtyps.