LG Halle (Saale), Urteil vom 21. November 2014 – 3 O 210/14 –, juris

Orientierungssatz

Der rechtliche Berater muss nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein. Für den Steuerberater gehört die Zeitschrift UR (Umsatzsteuer-Rundschau) nicht zur Pflichtlektüre.