OLG Koblenz, Beschluss vom 07. Januar 2013 – 5 U 992/12 –, juris

Leitsatz

1. Hat ein Steuerberater bei der Bilanzstellung verdeutlicht, dass eine sachliche Kontrolle der zugrunde gelegten Information nicht erfolgte, haftet er nicht für die wirtschaftlichen Folgen von Investitionsentscheidungen Dritter, die auf die inhaltliche Richtigkeit des Testierten vertraut haben.

2. Ein Steuerberater muss seinen Mandanten im Rahmen des konkret erteilten Auftrags auch vor steuerlichen Fehlentscheidungen bewahren, die auf anderen Gebieten drohen, wenn sie ihm bekannt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Daraus ergibt sich aber keine umfassende wirtschaftliche Beratungspflicht.