Berlin (DAV). Private Sicherheitsdienste haben Hochkonjunktur. Firmen und selbst Kommunen übertragen ihnen Aufgaben. Doch trotz aufwendiger Uniformen sind die Rechte der privaten Wachleute sehr beschränkt. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
„Das Gewaltmonopol liegt allein bei der Polizei – aus guten Gründen nicht bei den privaten Sicherheitsdiensten“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wie bei allen Bürgern gibt es nur eine Ausnahme: im Falle der Notwehr.
Private Sicherheitsfirmen dürfen für Unternehmen und Privatleute stellvertretend das Hausrecht ausüben. „Die Mitarbeiter dürfen also Gäste aus einer Diskothek verweisen“, so Swen Walentowski.
Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten von Privaten Wachdiensten finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
DAV, Pressemitteilung vom