BGH, Pressemitteilung vom 30.04.2020

Beschluss vom 22. April 2020 – 4 StR 492/19

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld verworfen. Dieses hatte ihn wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung u.a. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den vom Landgericht Bielefeld getroffenen Feststellungen vergiftete der Angeklagte drei Arbeitskollegen mit Quecksilber-, Blei-, Cadmiumverbindungen, die er teilweise auf ihre Pausenbrote streute; die Tatopfer erlitten hierdurch schwere, teils schwerste und irreparable gesundheitliche Schäden.

Die auf eine Verfahrensbeanstandung und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Bielefeld – Urteil vom 7. März 2019 – 1 Ks 24/18, 446 Js 169/18

Karlsruhe, den 30. April 2020

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