Der DAV hatte sich 2012/2013 stark und erfolgreich für die Schaffung der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eingesetzt. Die Schaffung dieser besonderen Gesellschaftsform im Juli 2013 ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten, im Rahmen einer Partnerschaft die persönliche Haftung für Berufspflichtverletzungen auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Die Zahl der Kanzleien, die diese Gesellschaftsform nutzen, steigt weiter an und liegt nun bundesweit bei 1.940 PartGmbB‘s mit anwaltlicher Beteiligung (Stand 26. September 2017). Das sind 174 PartGmbB mehr als noch Ende 2016. Damit sind Schätzungen des DAV zufolge zwischen 17.000 und 21.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB tätig.
Quelle: DAV-Depesche vom 5.10.2017