Öffentliche Versteigerung eines bereits gerittenen Pferdes
Öffentliche Versteigerung eines bereits gerittenen Pferdes
LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. März 2006 – 9 O 2979/05 –, juris
Leitsatz
Die Versteigerung eines gerittenen und deshalb gebrauchten Pferdes i.S. des § 474 Abs. 1 S. 1 BGB durch einen öffentlich bestellten Versteigerer unterfällt nicht den Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.
Von Carsten Oehlmann|2015-07-21T18:41:47+02:00Samstag, 3. April 2010|Kategorien: Pferderecht|Kommentare deaktiviert für Öffentliche Versteigerung eines bereits gerittenen Pferdes