LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. März 2006 – 9 O 2979/05 –, juris


 

Leitsatz

Die Versteigerung eines gerittenen und deshalb gebrauchten Pferdes i.S. des § 474 Abs. 1 S. 1 BGB durch einen öffentlich bestellten Versteigerer unterfällt nicht den Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.