Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Behörden zur Verkehrsüberwachung mehr Kompetenzen erhalten.

Um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug die Verkehrsbeschränkungen zur Luftreinhaltung einhält, dürfen sie künftig auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen.

Mit der Gesetzesänderung ist es den Verkehrsbehörden möglich, bei Fahrzeugkontrollen relevante Daten zu Schadstoffklasse und Fahrzeughalter zu erheben, zu speichern und zu verwenden. Damit schafft die Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das im Oktober 2018 vorgestellte Maßnahmenpaket zum Konzept für saubere Luft zügig umgesetzt werden kann.

Im Zentralen Fahrzeugregister sind Halter- und Fahrzeugdaten über zugelassene Fahrzeuge gespeichert. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet. Die Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

In den letzten Jahren ist die Belastung mit Stickoxiden in deutschen Städten zwar bereits deutlich zurückgegangen und die Luft sauberer geworden. Trotzdem überschreiten noch zahlreiche Städte den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40μg/m³ Luft im Jahresmittel. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung vereinbart, die Luftqualität in den Städten zu verbessern und gleichzeitig Fahrverbote soweit wie möglich zu vermeiden.

juris-Redaktion
Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 09.11.2018

Maßnahmen für saubere Luft: Mehr Befugnisse für Verkehrsüberwacher
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