Nachfolgend ein Beitrag vom 5.11.2014 von Stefan Buchholz in der Neuen Osnabrücker Zeitung:

Osnabrück. Weil er die erstrittenen Löhne für zwei seiner Mandanten in die eigene Tasche gesteckt hat, ist ein ehemaliger Osnabrücker Rechtsanwalt jetzt wegen Untreue zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden – insgesamt muss der 63-Jährige also 2700 Euro Geldstrafe bezahlen. Weil er sich schwer mit der Einsicht in sein Unrecht tat, brauchte es allerdings zwei Instanzen, um den Fall abzuschließen.

Seine Mandanten – zwei Erntehelfer aus Osteuropa – hatten von einem Landwirt wegen angeblich schlechter Leistungen kein Geld für ihre Arbeit gesehen. Sie klagten und nahmen sich den Osnabrücker Anwalt als Rechtsbeistand. Der erstritt für sie einen Vergleich: Der Landwirt sollte pro Kopf 3400 Euro bezahlen. Da das Geld aber erst noch per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden musste und die beiden Erntehelfer mittellos dastanden, streckte ihnen die Jobcenter-Vorgängerin Agos zunächst einen Betrag vor und wollte sich das verauslagte Geld später von dem Rechtsanwalt wiederholen, sobald der das eingetriebene Geld von dem Landwirt bekommen hatte.

Doch als die 6800 Euro schließlich auf dem Konto des Anwaltes landeten, überwies dieser das Geld nicht an die Agos, sondern hob die Summe ab und verwendete sie offenbar für sich selbst. Das Konto schloss er kurz darauf, wie die Anklage später ermitteln sollte.

Agos hingehalten

Die Agos fragte zwar immer wieder an, ob denn inzwischen Geld aus der Zwangsvollstreckung eingetroffen sei, doch der Rechtsanwalt hielt sie hin mit dem Hinweis auf angebliche finanzielle Forderungen an seine beiden Mandanten, die zunächst abgeschlossen werden müssten. Irgendwann riss der Agos der Geduldsfaden, und die Verantwortlichen erstatteten Anzeige.

Noch vor dem Amtsgericht Osnabrück zeigte sich der Anwalt im Februar dieses Jahres uneinsichtig. Das Gericht war jedoch von seiner Schuld überzeugt und verurteilte man ihn wegen Untreue zu 130 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt also 10400 Euro. Gegen diesen Spruch legte er Berufung ein.

Auch vor dem Landgericht wollte ihm ein Schuldeingeständnis zunächst nicht über die Lippen kommen. Sein Verteidiger begründete wortreich das eigentliche Ziel der Berufung. Zunächst präsentierte er einen Barscheck, den der Rechtsanwalt noch heute als Ausgleich einliefern werde. Zweitens habe sein Mandant keine Voreintragungen im Bundeszentralregister. „Und drittens hat er im Mai seine Zulassung als Rechtsanwalt verloren. Von ihm wird daher keine Gefahr mehr ausgehen“, argumentierte der Verteidiger und schlug vor, das Verfahren einzustellen.

Davon wollte der Oberstaatsanwalt allerdings nichts wissen. „Dieses Verfahren ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagte der Anklagevertreter. In der Vergangenheit habe es mehrere Prozesse wegen ähnlicher Vergehen gegeben, die jeweils mit Verfahrenseinstellungen endeten.

Inzwischen mittellos

Weil der Angeklagte aber bereits seine Anwaltszulassung verloren habe und somit keine weiteren Straftaten von ihm zu erwarten seien, könne er mit einer Reduzierung des Strafmaßes leben. Mit Blick darauf, dass der Angeklagte inzwischen nahezu mittellos ist, schlug er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro vor.

Diesem Antrag schlossen sich auch Richter und Schöffen an. Da der Oberstaatsanwalt und der Angeklagte einen Rechtsweg über die dritte Instanz nicht beschreiten wollten, wird das Urteil eine Woche nach der Verkündung rechtskräftig.

Mandantengelder veruntreut: Ex-Rechtsanwalt aus Osnabrück zu Geldstrafe verurteilt
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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