Elektrokleinstfahrzeuge sollen in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden; die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, am 03.04.2019 hat auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen.

Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt.

„E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial. Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen. Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge. Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Elektrokleinstfahrzeugen soll die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen – z.B. sog. „Segways“ – über die Mobilitätshilfeverordnung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden“, so Bundesminister Andreas Scheuer.

Weitere Informationen
Kabinett beschließt Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (PDF, 1 MB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BMVI v. 03.04.2019

Kabinett beschließt Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Kabinett beschließt Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Andrea KahleRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht