Legal-Tech-Portale dürfen auf ihrer Internetseite nicht damit werben, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg und gab damit einer Klage des DAV vollumfänglich statt. Der DAV hatte gegen ein Unternehmen geklagt, dass auf seiner Homepage den falschen Eindruck erweckt hatte, ein Bußgeld – beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens –  könne in jedem Fall ohne Kosten abgewehrt werden. Das Landgericht Hamburg sah hierin eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Volltext hat das Anwaltsblatt.

Quelle: DAV-Depesche vom 19.10.2017

Irreführende Werbung mit kostenlosem Vorgehen gegen Bußgeldbescheide
Carsten OehlmannRechtsanwalt