- OLG Koblenz, Beschluss vom 11. September 2013 – 2 U 844/12 –, juris
Orientierungssatz
- In Fällen der Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Schadensersatzes wegen eines sog. „atypischen Kalkulationsschadens“ obliegt dem Mandanten die Offenlegung einer konkreten betriebswirtschaftlichen Kalkulation, die die tatsächlichen Anschaffungen bzw. tatsächlich getätigten Ausgaben berücksichtigt.