OLG Koblenz, Beschluss vom 11. September 2013 – 2 U 844/12 –, juris

Orientierungssatz

In Fällen der Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Schadensersatzes wegen eines sog. „atypischen Kalkulationsschadens“ obliegt dem Mandanten die Offenlegung einer konkreten betriebswirtschaftlichen Kalkulation, die die tatsächlichen Anschaffungen bzw. tatsächlich getätigten Ausgaben berücksichtigt.