OLG Frankfurt, Urteil vom 08. November 2011 – 16 U 23/07 –, juris

Orientierungssatz

Ein Steuerberater haftet gegenüber dem Gesellschafter einer GmbH nicht auf Schadensersatz, wenn der Gesellschafter auf Empfehlung des Steuerberaters eine Kapitalerhöhung im Wege der verdeckten Sacheinlage vornimmt und er bei korrekter Beratung den Weg der gemischten Sacheinlage beschritten hätte.