Für das neue Dienstgebäude stand in Erfurt in städtebaulich hervorragender Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zur historischen Festungsanlage Petersberg und dem Erfurter Dom ein besonders geeignetes Grundstück mit einer Fläche von 35.000 qm im Eigentum des Bundes zur Verfügung. Im Februar 1995 wurde ein europaweiter Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Um ein Höchstmaß an Funktionalität zu erreichen, wurden die spezifischen Aufgaben des Gerichts eingehend beschrieben und in einem Kolloquium erörtert. Darüber hinaus wurde bereits bei der Ausschreibung Wert auf die Erfordernisse gelegt, die sich aus einer Verwendung des Gerichts auch als Tagungsstätte ergeben.

Auf den Architektenwettbewerb sind insgesamt 167 Wettbewerbsarbeiten eingereicht worden. Von einem Preisgericht wurden vier erste sowie ein fünfter Wettbewerbspreis vergeben. Nach einer Überarbeitung erhielt die Berliner Architektin Gesine Weinmiller den Zuschlag für die Errichtung des neuen Gerichtsgebäudes.

Mit der Realisierung der Maßnahme war die Thüringer Staatsbauverwaltung betraut. Sie wurde dabei von einem externen Projektbetreuer sowie einer Reihe von Fachplanern unterstützt. Das Vorhaben wurde von einer Baukommission begleitet, der Vertreter der zuständigen Bundesministerien, der Thüringer Landesregierung, der Staatsbauverwaltung sowie des Bundesarbeitsgerichts angehörten.

Am 23. September 1996 erfolgte in Anwesenheit von Bundesminister Dr. Norbert Blüm und Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel der erste Spatenstich für den Neubau. Unmittelbar danach begann die Freimachung des Baufeldes. Hierzu waren zunächst umfangreiche Räum- und Abrissarbeiten notwendig. Anfang März 1997 konnte dann mit den Rohbauarbeiten begonnen werden. Am 25. Mai 1998 wurde Richtfest gefeiert.

Ende 1998 war die Ausführungsplanung mit den beteiligten Gewerken weitestgehend abgeschlossen und der überwiegende Teil der Aufträge vergeben.

Ende September 1999 wurde das Gebäude von der Staatsbauverwaltung Thüringen an das Bundesarbeitsgericht übergeben.

Einige Daten zum Bauwerk:

Das Gebäude umfasst 200 Arbeitsplätze und 4 Verhandlungssäle. Die Bibliothek des Gerichts nimmt eine Fläche von 1.536 qm ein. Die Hauptnutzfläche beträgt insgesamt 7.833 qm. Das Gebäude hat 988 Fenster. Die Tiefgarage, die aus Sicherheitsgründen nicht unter dem Gebäude selbst, sondern unter der Freifläche liegt, bietet 100 Stellplätze für PKW.

Die reinen Baukosten wurden mit 91,4 Mio. DM kalkuliert, wobei der Kostenrahmen nicht ausgeschöpft wurde.

Der Neubau des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
Quelle: Bundesarbeitsgericht