Der DAV hat die Landesjustizminister aufgefordert, unschuldig Inhaftierte nach der Haftentlassung deutlich stärker zu unterstützen. Nach Ansicht des DAV muss eine Haftentschädigung von derzeit 25 Euro pro Tag mindestens vervierfacht werden. Außerdem sei es notwendig, sofort konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit unschuldig Inhaftierte so schnell wie möglich wieder in unserer Gesellschaft Fuß fassen können. Dies betrifft etwa die Wohnungs- und Jobsuche. Die kriminologische Zentralstelle hat in einer jüngsten Untersuchung erhebliche Mängel beim Umgang mit unschuldig Inhaftierten nach der Haftentlassung festgestellt. Spiegel online hat darüber berichtet

Quelle: DAV-Depesche vom 19.10.2017

DAV: Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte mindestens vervierfachen
Carsten OehlmannRechtsanwalt