Die Bundesregierung hat am 18.07.2018 den von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen.

Mit der Richtlinie wird ein europaweit einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Zugleich werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Dazu Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley: „Unsere Wirtschaft lebt von Ideen und Innovationen. Künftig können sich Unternehmen darauf verlassen, dass in Europa ein einheitlicher Schutz für Geschäftsgeheimnisse gilt. Zugleich gewährleisten wir größere Sicherheit für Menschen, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen. Dies ist ein erster Schritt zu einem starken europäischen Rechtsrahmen für den Schutz von Whistleblowern. Ich begrüße es daher, dass die Europäische Kommission nunmehr einen Vorschlag vorgelegt hat, mit dem dieser Schutz weiter ausgebaut werden soll.“

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach können Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht wird damit verbessert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht.

Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird verbessert. So können streitgegenständliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen trägt zugleich dem Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung. Zu diesem Zweck enthält es Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 18.07.2018

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.