Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg:
Der DAV begrüßt den Referentenentwurf zur Reform der notwendigen Verteidigung. Bei der geplanten Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie besteht jedoch vereinzelt Nachbesserungsbedarf.
Die Auswahl der Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger sollte nicht im Belieben der Gerichte stehen, sondern in der Sphäre der Anwaltschaft getroffen werden, sofern Beschuldigte nicht selbst jemanden benennen. Es muss im Interesse aller Beteiligten eines rechtsstaatlichen Verfahrens liegen, dass gar nicht erst der Verdacht aufkommen kann, Gerichte könnten hier besonders „pflegeleichte“ Kollegen und Kolleginnen bevorzugen.
Der DAV setzt sich für ein rollierendes Listensystem ein: Das Gericht folgt bei der Entscheidung zur Beiordnung einer Liste geeigneter Anwältinnen und Anwälte, die von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer nach objektiven Gesichtspunkten erstellt wird. Diese Lösung würde dem Grundrecht auf ein faires Verfahren am besten gerecht. Die Kriterien für die Aufnahme in eine solche Liste müssen transparent, objektivierbar und bundesweit einheitlich sein. Als Teil der Qualitätssicherung der Verteidigung können sie allein von der Anwaltschaft selbst definiert werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch die DAV-Stellungnahme 58/18.
Statements vom 04.12.2018 14.04