Statement des Präsidenten des Deutschen Anwalt­vereins (DAV), Rechts­anwalt und Notar Ulrich Schel­lenberg:

Der DAV begrüßt den Referen­ten­entwurf zur Reform der notwen­digen Vertei­digung. Bei der geplanten Umsetzung der zugrun­de­lie­genden EU-Richt­linie besteht jedoch vereinzelt Nachbes­se­rungs­bedarf.

Die Auswahl der Pflicht­ver­tei­di­ge­rinnen und Pflicht­ver­tei­diger sollte nicht im Belieben der Gerichte stehen, sondern in der Sphäre der Anwalt­schaft getroffen werden, sofern Beschul­digte nicht selbst jemanden benennen. Es muss im Interesse aller Betei­ligten eines rechts­staat­lichen Verfahrens liegen, dass gar nicht erst der Verdacht aufkommen kann, Gerichte könnten hier besonders „pflege­leichte“ Kollegen und Kolle­ginnen bevor­zugen.

Der DAV setzt sich für ein rollie­rendes Listen­system ein: Das Gericht folgt bei der Entscheidung zur Beiordnung einer Liste geeig­neter Anwältinnen und Anwälte, die von der jewei­ligen Rechts­an­walts­kammer nach objek­tiven Gesichts­punkten erstellt wird. Diese Lösung würde dem Grund­recht auf ein faires Verfahren am besten gerecht. Die Kriterien für die Aufnahme in eine solche Liste müssen trans­parent, objek­ti­vierbar und bundesweit einheitlich sein. Als Teil der Qualitätssicherung der Vertei­digung können sie allein von der Anwalt­schaft selbst definiert werden.

Bitte beachten Sie hierzu auch die DAV-Stellungnahme 58/18.

Statements vom 04.12.2018 14.04

Auswahl von Pflicht­ver­tei­digern nur durch die Anwalt­schaft!
Andrea KahleRechtsanwältin
Auswahl von Pflicht­ver­tei­digern nur durch die Anwalt­schaft!
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht