Das OVG Schleswig hat entschieden, dass das Motorsportfestival Werner-Rennen stattfinden darf.

Mit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrages durch das VG Schleswig verfolgten die 14 Anwohner ihr Anliegen weiter, dass das Amt Kaltenkirchen-Land als zuständige Ordnungsbehörde die am 30.08.2018 beginnende, 4-tägige Veranstaltung auf dem Flugplatz Hartenholm aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt. Zur Begründung beriefen sie sich auf die Zustände, die anlässlich der Vorgänger-Veranstaltung im Jahre 1988 geherrscht hätten, auf ein mangelhaftes Sicherheitskonzept, auf eine nicht beherrschbare Brandgefahr und auf Beeinträchtigungen ihrer Freiheitsrechte aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Regulierungen.

Das OVG Schleswig hat die Beschwerde zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts wird den Anwohner-Interessen mit dem vom Veranstalter vorgelegten Sicherheitskonzept und den dazu von der Ordnungsbehörde gemachten Auflagen ausreichend Rechnung getragen. Begründete Anhaltspunkte dafür, dass die jetzige Veranstaltung wiederum so „entgleisen“ könnte wie die im Jahre 1988, bestünden nicht. Dabei stehe es den Antragstellern nicht zu, sich auf allgemeine Gefahren wie die für Natur und Umwelt bzw. auf nur latente Gefahren wie bei einer denkbaren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu berufen. Die Zufahrt zu ihren Grundstücken sei gewährleistet; die für die Dauer der Veranstaltung vorgesehenen Umleitungen und Umwege hätten sie in Kauf zu nehmen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Vorinstanz
VG Schleswig, Beschl. v. 16.08.2018 – 3 B 91/18

Quelle: Pressemitteilung des OVG Schleswig v. 29.08.2018

Anwohnerbeschwerde gegen Werner-Rennen ohne Erfolg
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