Die Schwerpunktveranstaltungen des Anwaltstages befassen sich mit dem diesjährigen Motto „Wenn das Strafrecht alles richten soll.“

• Schwerpunktveranstaltung I
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Reihe neuer Strafvorschriften eingeführt, oder plant sie gerade. Dies wird vielfach kritisiert und die Frage gestellt, ob der Gesetzgeber nicht zu oft zum Strafrecht greift. In der Schwerpunktveranstaltung I werden Vertreter der Medien, der Justiz und der Anwaltschaft die Frage diskutieren, welchen Einfluss die Medien auf die Entwicklung des Strafrechts haben und welche Rolle sie dabei einnehmen.

• Schwerpunktveranstaltung II

In der Schwerpunktveranstaltung II werden Rechtspolitiker sowie ein Vertreter der Anwaltschaft in einer Podiumsdiskussion der Frage nachgehen, ob der Gesetzgeber in letzter Zeit zu oft zum Strafrecht greift und ob das Strafrecht ein geeignetes gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument sein kann, oder ob wir eine Rückbesinnung auf den Ultima-Ratio-Charakter des Strafrechts benötigen.

Quelle: Deutscher Anwaltverein