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    Der gesetzliche Güterstand

    Der Güterstand ist eine sowohl im Familienrecht wie auch im Erbrecht außerordentlich wichtige Form der Zuordnung von Vermögensgegenständen zu den einzelnen Ehepartnern bzw. Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Güterstand wird durch Eheschließung oder sog. Verpartnerung begründet und durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten / Lebenspartners aufgelöst und auseinandergesetzt. In Deutschland gibt es den sogenannten gesetzlichen Güterstand. Dieser gelangt automatisch zur Anwendung, wenn keine abweichende Regelung in einem Ehevertrag abgeschlossen worden ist. Es handelt sich dabei um die sog. Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute können nach entsprechender Beratung unter verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Güterständen den für sie passenden Güterstand auswählen, dies allerdings nur durch Abschluss eines notariellen Ehevertrages.

    Andere Güterstände

    Im deutschen Güterrecht wird seit dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft unterschieden. Daneben kommt der auch vielen Rechtsanwälten weitgehend unbekannten deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft vor allem im Erbrecht eine stetig wachsende Bedeutung in der Gestaltungsberatung zu. Diese konnte ab dem 1.5.2013 vereinbart werden und findet sich in § 1519 BGB  wieder. Anders als dies zunächst den Anschein hat, kann dieser neue gesetzlich geregelte Wahlgüterstand nicht nur von deutsch-französischen Ehepaaren, sondern auch von deutsch-deutschen Ehepaaren gewählt werden.

    Güterrechtsstatut in Fällen mit Auslandsberührung

    Bei internationalen (ein Ehepartner ist Ausländer) Scheidungen oder Erbfällen, durch die zwangsläufig der Güterstand beendet wird, ergibt sich stets die Frage, welches eheliche Güterrecht welchen Landes zur Anwendung gelangt. Art. 15 EGBGB enthält zu dem Gesichtspunkt des maßgeblichen Güterrechtsstatuts Regelungen.

    Güterstand
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Güterstand
    Danuta EisenhardtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht