Ob das in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerkosten für Mietwohnungen auch auf Immobilienverkäufe übertragen werden sollte, befindet sich derzeit in vertiefter Prüfung.

Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drs. 19/4698 – PDF, 197 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/4306 – PDF, 143 KB). Aussagen zum genauen Zeitplan oder zu den Präferenzen der Bundesregierung seien noch nicht möglich. Weiter heißt es, entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen des Wohngipfels strebe die Bundesregierung eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraumes bei den Maklerkosten an und prüfe diesbezüglich verschiedene Optionen. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten hatten u.a. nach dem Diskussionsstand bei der Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf gefragt.

juris-Redaktion
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 751 v. 10.10.2018

Regierung prüft Bestellerprinzip
Birgit OehlmannRechtsanwältin