OLG Jena, 15.12.2014 – 1 W 474/14

Amtlicher Leitsatz:

Eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr findet nur statt, wenn die Festsetzung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren beantragt wird.