LG Saarbrücken, Urteil vom 14. Februar 2014 – 13 S 4/14 –, juris

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen eines Rechtsschutzes gegen die Veröffentlichung einer „virtuellen Grabstätte“ im Internet und gegen die Verbreitung von Kondolenzeintragungen im Zusammenhang mit solchen Todesanzeigen.