AG Itzehoe, Beschluss vom 12. August 2015 – 86 XIV 1044 L –, juris
Leitsatz
- 1. Die Unterbringung einer Suchtkranken gegen ihren freien Willen kommt auch bei erheblicher Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen nicht in Betracht.
- 2. Zu den Voraussetzungen der freien Willensbildung.