OLG München, Beschluss vom 28. April 2014 – 31 Wx 5/14 –, juris

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter im übergeleiteten Nachlassinsolvenzverfahren ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Nachlassverwaltung hinsichtlich des zu Lebzeiten des Schuldners insolvenzfreien Vermögens zu stellen.