BFH, Urteil vom 20. Januar 2015 – II R 9/11 –, juris

Leitsatz

NV: Es ist nicht verfassungswidrig, dass Personen der Steuerklasse II und III im Jahr 2009 erbschaftsteuerrechtlich gleichgestellt wurden.

Orientierungssatz

NV: War ein Revisionsverfahren wegen eines Normenkontrollverfahrens durch das BVerfG ausgesetzt, ist ein gesonderter Beschluss über die Aufnahme des ausgesetzten Verfahrens nicht erforderlich. Die Aussetzung des Verfahrens endet mit der Entscheidung des BVerfG über die Vorlage.