Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. August 2014 – 5 W 56/14 –, juris

Leitsatz

Eine Verurteilung des Schuldners, der Zahlung eines bestimmten Betrages aus dem ungeteilten Nachlass zuzustimmen, ist nicht nach § 888 ZPO zu vollstrecken, wenn keine ausreichend bestimmte Willenserklärung nach § 894 ZPO fingiert werden kann.