GDV, Pressemitteilung vom 10.09.2016
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für rund 27.000 verschiedene Pkw-Modelle neu berechnet. Hohe Einstufungen ergeben sich für viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs, unter anderem für den Tesla Model S, den Mercedes S 63 AMG, den Range Rover 4.4 TD oder den Audi Q7 6.0 TDI. Vergleichsweise niedrig eingestuft werden unter anderem der Seat Mii 1.0, der Opel Corsa E 1.4, der Peugeot 108 1.0 oder der Toyota Aygo 1.0.
Je größer die Schäden, desto höher die Typklasse
Für die neuen Typklassen haben die GDV-Statistiker die Schaden- und Unfallbilanzen der einzelnen Modelle für die vergangenen drei Jahre ausgewertet. Automodelle mit wenig Schäden und geringen Reparaturkosten werden in niedrigere Typklassen eingeordnet. Viele Schäden und hohe Versicherungsleistungen führen zu höheren Typklassen. Für die Statistiken der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In die Berechnungen der Vollkasko-Versicherung fließen die Versicherungsleistungen für Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen und für Teilkasko-Schäden ein (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse). Für die Statistiken der Teilkaskoversicherung werden nur Teilkaskoschäden betrachtet.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Typklassen-Einstufung für die meisten Modelle nur wenig oder gar nicht verändert. Um mehr als eine Klasse herauf oder herunter ging es je nach Versicherungsart für nur rund 1 bis 3 Prozent der Fahrzeuge.
Über die Typklassen
Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, die Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in Teilkasko 24 (10-33). Die Typklasseneinstufung ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2017.