- OLG München, Urteil vom 14. Mai 2014 – 7 U 2983/13 –, juris
Orientierungssatz
- 1. Das in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Vermächtnis hinsichtlich eines „Sparguthabens“ ist dahingehend auszulegen, dass es sich nicht auf ein Girokonto, sondern auf ein Festgeldkonto erstreckt.