OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 21.03.2016 Nr. 10/2016
Mit einer auf den 18. März 2016 datierenden und am gleichen Tag bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangenen Beschwerde wenden sich die REWE-Zentralfinanz e.G. sowie die REWE Markt GmbH gegen die am 17. März 2016 durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilte Erlaubnis zur Übernahme von Kaiser´s/Tengelmann-Filialen durch Edeka.
Darüber hinaus haben die Antragstellerinnen die „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ ihrer Beschwerde beantragt. Sollte eine solche Anordnung des Gerichts ergehen, dürfte die Übernahme trotz der vorliegenden Ministererlaubnis bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts über die Beschwerde zunächst nicht vollzogen werden.
Eine Begründung der Beschwerde und des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist angekündigt, liegt dem Gericht jedoch noch nicht vor.
Der für das Verfahren zuständige 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen kann erst nach Eingang der Begründungen über den weiteren Ablauf des Verfahrens entscheiden. Die Pressestelle wird über den Fortgang des Verfahrens unaufgefordert unterrichten.
Aktenzeichen: VI Kart 3/16 (V) (Antrag aufschiebende Wirkung)
VI Kart 4/16 (V) (Beschwerde)
Düsseldorf, 21.03.2016
Andreas Vitek
Pressedezernent
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