Seit dem 01.07.2018 gelten stärkere Verbraucherrechte für Pauschalreisende: Die neuen Vorschriften werden nicht mehr nur herkömmliche Pauschalreisen abdecken, sondern auch die 120 Millionen Verbraucher schützen, die andere Arten kombinierter Reisearrangements wie beispielsweise individuell zusammengestellte Pakete buchen, bei denen verschiedene Elemente von einem einzigen Online- oder Offline-Anbieter gewählt werden.

Die Vorschriften werden einen Rechtsschutz bei allen verbundenen Reiseleistungen schaffen. Die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Věra Jourová erklärte: „Es ist einfach, den Urlaub im Internet zu buchen; wenn aber etwas schiefgeht, dann weiß man sich doch gern umfassend abgesichert. Daher werden die neuen Pauschalreisevorschriften nun an das digitale Zeitalter und die neuen Methoden der Urlaubsbuchung angepasst. Auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters werden Urlauber neue Rechte haben und ausreichend geschützt sein. Zudem werden die neuen Vorschriften es den Reiseunternehmen erleichtern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten.“

Wenn der Reisende verschiedene Reisedienstleistungen bei einem einzigen Anbieter erwirbt, diese jedoch in getrennten Verfahren bucht oder nach der Buchung einer Reisedienstleistung auf einer Website für die Buchung einer weiteren Dienstleistung auf eine andere Website verwiesen wird, ist diese Reiseleistung ebenfalls geschützt.

Die neuen Vorschriften werden zusätzliche Vorteile für Verbraucher mit sich bringen:
• Klarere Informationen für Reisende: Unternehmen müssen Reisende mittels standardisierter Informationsmodelle darüber informieren, ob ihnen eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung angeboten wird, und sie über ihre wichtigsten Rechte aufklären. Sie müssen klare Angaben zu den Merkmalen und Charakteristika des Reisepakets sowie zu dessen Preis und möglichen Zusatzkosten machen.
• Kosten- und Rückreiseerstattung im Insolvenzfall: Unternehmen, die Pauschalreisen verkaufen, müssen über einen Insolvenzschutz verfügen. Eine solche Versicherung deckt Kosten- und Rückreiseerstattungen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab und gilt gleichermaßen für verbundene Reiseleistungen.
• Klarere Haftungsvorschriften: Bei Schwierigkeiten haftet der Veranstalter der Pauschalreise, und zwar unabhängig davon, wer die Reisedienstleistungen tatsächlich erbringt.
• Umfassendere Rücktrittsrechte: Nach den neuen Vorschriften können Reisende ihren Pauschalurlaub gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr aus einem beliebigen Grund stornieren. Sollte vom Reiseziel beispielsweise aufgrund eines Krieges oder einer Naturkatastrophe eine Gefahr ausgehen oder der Preis der Pauschalreise um mehr als 8% des ursprünglichen Preises angehoben werden, so können Reisende ihren Urlaub gebührenfrei stornieren.
• Unterbringung bei nicht möglicher Rückreise: Können Reisende die Rückreise aus ihrem Pauschalurlaub beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe nicht antreten, so muss ihnen für bis zu drei Nächte eine Unterbringung zur Verfügung gestellt werden, wenn der ursprüngliche Rückreisetermin nicht eingehalten werden kann. Für zusätzliche Übernachtungen gelten die einschlägigen Bestimmungen über Passagierrechte.
• Unterstützung für Reisende: Veranstalter von Pauschalreisen sind dazu verpflichtet, Reisende in Schwierigkeiten durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe zu unterstützen.

Auch für Unternehmen bieten die neuen Vorschriften einige Vorteile:
• Klarere Regeln zur Erleichterung grenzüberschreitender Tätigkeiten: Die Unternehmen können sich nunmehr an einheitlichen, unionsweiten Vorschriften über Informationspflichten, Haftung und andere Verpflichtungen orientieren. Auch nationale Insolvenzregelungen werden nunmehr in der gesamten EU anerkannt. Diese Maßnahmen werden es Unternehmen ermöglichen, in der gesamten EU so zu agieren wie in ihrem eigenen Land.
• Zeitgemäße Informationspflichten, die nicht mehr ausschließlich auf Reiseprospekte abstellen: Der Umstand, dass die Unternehmer künftig auf den Neudruck von Broschüren verzichten können, dürfte ihnen Kosteneinsparungen von jährlich 390 Mio. Euro bescheren.
• Geringerer Verwaltungsaufwand: Geschäftsreisen, die gemäß einer Rahmenvereinbarung organisiert werden, beispielsweise mit einem spezialisierten Reisebüro, werden nicht mehr von der Richtlinie abgedeckt sein.

Nächste Schritte

Diese Vorschriften waren von den Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2018 in nationales Recht umzusetzen. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist werden die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie am 01.07.2018 in Kraft treten. Die Kommission wird die Umsetzung und Anwendung dieser Vorschriften in den Mitgliedstaaten prüfen. Sofern erforderlich wird sie geeignete Folgemaßnahmen ergreifen.

Hintergrund

Um den durch die EU-Richtlinie über Pauschalreisen aus dem Jahr 1990 gewährten Schutz auszuweiten, legte die Kommission den Vorschlag im Juli 2013 vor. Die förmliche Annahme durch das Parlament und die Mitgliedstaaten erfolgte im November 2015. Die neuen Vorschriften waren von den Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2018 umzusetzen und treten am 01.07.2018 in Kraft.

Die neuen Vorschriften gelten für Kombinationen aus mindestens zwei Arten von Reisedienstleistungen (Transport, Unterbringung, Autovermietung oder sonstige Dienstleistungen wie beispielsweise geführte Touren), unter anderem für:
• Pauschalreisen wie fertige Urlaubspakete eines Reiseveranstalters sowie nunmehr auch individuell zusammengestellte Pakete, bei denen der Reisende verschiedene Elemente von einem einzigen Online- oder Offline-Anbieter wählt, und
• verbundene Reiseleistungen‚ bei denen der Reisende beispielsweise verschiedene Reisedienstleistungen bei einem einzigen Anbieter erwirbt, diese jedoch in getrennten Verfahren bucht oder nach der Buchung einer Reisedienstleistung auf einer Website für die Buchung einer weiteren Dienstleistung auf eine andere Website verwiesen wird – vorausgesetzt, die zweite Buchung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Quelle: EU-Aktuell v. 29.06.2018

Pauschalreisen: Neue Rechte bei Buchungen über verschiedene Anbieter schützen 120 Mio. Verbraucher
Birgit OehlmannRechtsanwältin

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