- OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 – 3 W 138/13, 3 W 0138/13 –, juris
Leitsatz
- Nimmt ein Abkömmling, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, bei Erlangung der Kenntnis von einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel von der Verfolgung seines Anspruchs umgehend Abstand, ist die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirkt.