Am heutigen Tag wurde das seit Monaten mit Spannung erwartete erste zivilrechtliche Urteil gegen zwei Mühlhäuser Rechtsanwälte verkündet, die in einer erbrechtlichen Angelegenheit von zwei Schwestern jeweils (!) annähernd den 20-fachen Betrag des nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geschuldeten Honorars von der vereinnahmten Nachlassmasse einbehalten hatten und sich dabei auf eine angeblich getroffene Honorarvereinbarung gestützt hatten. Immerhin ging es in der Angelegenheit um knapp 40.000 € Honorarrückforderung für jede der Schwestern. Das heute zur Entscheidung anstehende Verfahren hatten wir von einer Erfurter Rechtsanwaltskanzlei übernommen, nachdem das Gericht die von dieser eingereichte Klage zunächst als wenig aussichtsreich angesehen hatte. Mit dem heutigen Urteil wurde der Klage jetzt vollumfänglich stattgegeben, die Rechtsanwälte daher zur Rückzahlung des zuviel vereinnahmten Honorars verurteilt.

Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das Verfahren ist auch noch nicht rechtskräftig. Wir gehen davon aus, dass die beklagten Rechtsanwälte noch die Berufungsinstanz bemühen werden, sodass wir einstweilen lediglich von einem Etappensieg sprechen können. Wir werden weiter berichten.

Update: Das Verfahren ist rechtskräftig, nachdem wider Erwarten Berufung nicht eingelegt worden ist.

Mühlhäuser Anwälte zur Honorarrückzahlung verurteilt
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)