Mit seiner Stellungnahme 48/18 warnt der DAV vor einer Schwächung der Rechtsdurchsetzung. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe, es bestünde ein Abmahn-Unwesen und regt an, hierüber belastbare neutrale Marktuntersuchungen durchzuführen, bevor der Gesetzgeber aktiv wird. Insbesondere kritisiert er die jetzt im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs angedachte Beschränkung der Klagebefugnis, die Streitwertbegrenzung und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands. Er erinnert auch daran, dass die Durchsetzung des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts und die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland traditionell mit den Mitteln des Privatrechts erfolgen

Quelle: DAV-Depesche Nr. 41/18 vom 11.10.2018

Keine Schnellschüsse gegen angebliche Abmahnindustrie
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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