Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rockerähnliche Gruppe „Osmanen Germania BC“ einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten und ihnen jede Tätigkeit untersagt.
Das Verbot stützt sich auf § 3 Abs. 1 VereinsG, da Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Die Durchsuchungsmaßnahmen vom 10.07.2018 erfolgten in vier Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) gegen Mitglieder des Vereins „Osmanen Germania BC“.
Das Verbot stützt sich auch auf Erkenntnisse, die im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ am 13.03.2018 gewonnen werden konnte. Ziel der damaligen Ermittlungen war es vor allem, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen.
Der Verein bezeichnet sich als Boxclub (BC) und gibt vor, Jugendliche „von der Straße holen“ zu wollen. Der „Osmanen Germania BC“ hat aktuell im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen (sog. „Chapter“). In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten vor allem bei Auseinandersetzungen mit der mittlerweile aufgelösten kurdischen rockerähnlichen Gruppierung „Bahoz“.
Quelle: Pressemitteilung des BMI v. 10.07.2018