Das Informationsweiterverwendungsgesetz wird an eine Richtlinienänderung der Europäischen Union angepasst (Drs. 18/4614). Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Das Gesetz hat den Bundesrat am 12. Juni 2015 passiert.

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