OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juli 2015 – 13 U 64/14 –, juris
Leitsatz
- 1. Ein Handelsvertreterausgleichsanspruch kann auch im Wege einer Teilklage geltend gemacht werden.
- 2. Auch wenn der Handelsvertreterausgleichsanspruch im Vorprozess im Wege der „verdeckten Teilklage“ erhoben wurde, steht der Nachforderungsklage der Einwand der Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) nicht entgegen.